HAUSORDNUNG
AGB
Damit das auch so bleibt, haben wir einige Regeln aufgestellt.
UND DIESE SOLLTEST DU KENNEN
1. Das Betreten der Bahnen ist nicht gestattet. Anlauflinien dürfen nicht übertreten werden, die Bahnen sind geölt. RUTSCHGEFAHR!
2. Es wird nur in Bowlingschuhen gespielt. Das Haus darf mit diesen nicht verlassen werden!
3. Bei Glasbruch an den Bahnen ist der Spielbetrieb bis zur Reinigung zu unterbrechen.
4. Bei Reservierungen bitte 5-10 Minuten vor Spielbeginn anmelden, da die Bahnen andernfalls bei Bedarf weitergegeben werden können.
5. Die Mietgebühr für Bahnen und Schuhe bitte am Counter entrichten. Speisen und Getränke sind beim Servicepersonal immer sofort zu entrichten.
6. Angefangene Spiele, die nicht zu Ende gespielt werden können, werden anteilig abgerechnet.
7. Jeder Gast verpflichtet sich, sich an die im Reservierungsbuch vermerkten Reservierungszeiten zu halten, dies gilt auch bei evtl. Betriebsstörungen, oder wenn die Vormieter der Bahn diese nicht pünktlich verlassen haben sollten.
Eine Verlängerung oder Verschiebung der Mietzeit ist bei bereits anschließender Belegung nicht möglich.
8. Ein „Special“ endet, selbst bei einer zwischenzeitlichen Betriebsstörung, wenn es Sonntags bis Donnerstags um 24:00 Uhr und Freitags- und Samstags um 3:00 Uhr begonnen wurde. Ein Ersatz kann nicht gewährt werden, der zwischenzeitliche Ausfall wird als „höhere Gewalt“ angesehen.
9. Eine technische Störung im Bahnbetrieb berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises.
10. Den Aufforderungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten.
11. Sobald die Bahnen ausgeschaltet sind, dürfen keine Bälle mehr auf die Bahnen geworfen werden. (Bei Beschädigung Haftungspflicht).
12. Jeder Gast erklärt sich mit dem Buchen einer Bahn, grundsätzlich mit dieser Hausordnung einverstanden.
13. Bowlingbälle, die ein Spieler mitbringt, benutzt er auf eigenes Risiko.
14. Hunde und andere Tiere dürfen nicht ins Bowling Center.
15. Das Mitbringen von Speisen und Getränken jeder Art ist nicht erwünscht.
16. Sichtlich angetrunkene Gäste wird der Eintritt (das Bowlingspielen) nicht gewährt. Den Aufforderungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
17. Die Mitarbeiter haben die Berechtigung sporadisch die Taschen der Gäste zu kontrollieren.